Zertifizierung von Unternehmenslösungen
"Software-Kauf ist Vertrauenssache! Der europäische Markt verfügt über eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Softwareprodukten. Dieses breite Angebot stellt den Kunden vor schier aussichtslose Aufgaben:
(Ottmar Fess, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie Geschäftsführer der ALL-AUDIT GmbH)
Bei der Auswahl der richtigen Software sind Zertifikate für Anwender ein wichtiges Qualitätsmerkmal und ein zentrales Entscheidungskriterium. Durch die speziell auf den Mittelstand abgestimmten Zertifizierungsprozesse schaffen die ERP-Anbieter für ihr Produkt nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit auf Anwenderseite, Sie stärken auch nachhaltig ihre Marktposition. Die Anbieter unterziehen Ihr Produkt einer Qualitätssicherung, so können eventuelle Schwachstellen in der Software rechtzeitig erkannt und mit geringeren Mitteln behoben werden.
Das aufgrund des Prüfungsstandards PS 880 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) erteilte Testat erhöht die Marktchancen des ERP-Anbieters. Mit dem Prüfungsstandard, das eine Art Screening ist, wird eine abgesicherte Funktionsweise und Kostenreduktion durch externe Qualitätssicherung erreicht.
Nach der Einführung der Unternehmenssoftware bei Kunden behalten die Systeme ihre Zertifikate prinzipiell. Ganz nach dem Motto: "Einmal zertifiziert - immer zertifiziert" werden diese Zertifikate nicht mehr in Frage gestellt, unabhängig davon, wie das System eingeführt wurde. Dies ist immer auch dann der Fall, wenn
- bei der Implementierung des Systems nicht alle Standardfunktionen, die Bestandteil der Zertifizierung sind, eingeführt wurden
- die Standardfunktionen durch Customizing so angepasst wurden, dass sie nicht mehr dem Zertifikat entsprechen
- die Unternehmenssoftware durch mangelhafte Organisationsentwicklung und fehlerhafte Einführungskonzepte zu einer nicht Zertifikatskompatiblen Unternehmenslösung mutiert ist
Mögliche Folgen der mangelhaften Unternehmenslösung können sein:
- rechnungslegenden Prozesse, werden nicht nach GOB, GOBS und GDPdU abgewickelt
- Wirtschaftsprüfer und Finanzbehörden beanstanden Buchführung und Archivierung
In Kooperation mit der international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ALL-AUDI Revision und Treuhand GmbH analysieren, auditieren und zertifizieren wir Unternehmenslösungen für unsere Kunden nach GOB, GOBS und GDPdU und wenden dabei den Prüfungsstandards PS 880 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) an.
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Details zu GOB: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Siehe auch GDPdU und GoBS. Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen. |
| Details zu GOBS: Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind von der deutschen Finanzverwaltung durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. November 1995 aufgestellte Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen. Die GoBS stellen eine Erläuterung zum Handelsgesetzbuch und zur Abgabenordnung in Bezug auf die ordnungsmäßige Behandlung elektronischer Dokumente dar. |
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Details zu GDPdU: Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfung. Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in dem dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnung konkretisiert. |
