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Seit dem 27. November 2020 ist in Deutschland eine neue E-Invoicing-Pflicht in Kraft getreten, die sich auf bestimmte Unternehmen und öffentliche Auftraggeber auswirkt. Diese gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wurde im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-Rechnungs-Verordnung) eingeführt.

Gemäß dieser Verordnung müssen öffentliche Auftraggeber des Bundes sowie deren Auftragnehmer verpflichtend elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen. Auch in einigen Bundesländern gilt diese Pflicht für öffentliche Auftraggeber auf Landesebene.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Rechnungsstellung zu vereinfachen, Kosten zu reduzieren und die Effizienz zu steigern, indem papierbasierte Prozesse durch digitale ersetzt werden. Durch die Nutzung elektronischer Rechnungen können Unternehmen Zeit und Ressourcen sparen und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck verringern.

Um die Anforderungen der E-Invoicing-Pflicht zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre Rechnungen im strukturierten elektronischen Format gemäß den vom Bundesverwaltungsamt veröffentlichten technischen Spezifikationen erstellen und übermitteln. Dies ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten und erleichtert die Integration in die Buchhaltungssysteme der Empfänger.

Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen sich über die genauen Anforderungen und Fristen im Zusammenhang mit der E-Invoicing-Pflicht informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zudem sollten sie sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und Systeme den neuen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen.

Insgesamt stellt die E-Invoicing-Pflicht in Deutschland einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung des Rechnungswesens dar und trägt dazu bei, die Effizienz und Transparenz im öffentlichen Auftragswesen zu verbessern.

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